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Heizkostenzuschuss Land Steiermark 2026/27
Verfasst am: 05.10.2026
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2026 den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Der Heizkostenzuschuss kann bis 26. Februar 2027 im Büro für Bürgerservice der Stadtgemeinde Spielberg beantragt werden.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren
Hauptwohnsitz an der Antragsadresse spätestens seit 24. September 2026
Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts innerhalb der Einkommensgrenze:
Bei Antragstellung müssen die Heizkosten sowie die entsprechenden Zahlungsbelege vorgelegt werden.
Bei Heizstoffen, die auf Vorrat gekauft wurden, darf das Rechnungsdatum zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark innehat.
Weiters muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zumindest seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.
Ein oder mehrere an der Antragsadresse gemeldete Nebenwohnsitze stehen der Gewährung des Zuschusses grundsätzlich entgegen. Maßgeblich sind jedoch die tatsächlichen Wohnverhältnisse.
Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison (1. Oktober 2026 – 31. März 2027) beziehen.
Bei Fragen steht Ihnen das Sozialservice des Landes unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 20 10 10 oder das Büro für Bürgerservice unserer Stadtgemeinde zur Verfügung.
Bilder:
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